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   RG, 25.09.1922 - II 318/22   

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https://dejure.org/1922,739
RG, 25.09.1922 - II 318/22 (https://dejure.org/1922,739)
RG, Entscheidung vom 25.09.1922 - II 318/22 (https://dejure.org/1922,739)
RG, Entscheidung vom 25. September 1922 - II 318/22 (https://dejure.org/1922,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hehlerei. Zum Begriff des Ankaufens bei Einkäufen eines Angestellten. 2. Was gehört zum inneren Tatbestand des Mitwirkens zum Absatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

    Denn Mitwirken zum Absatz ist jede Handlung, durch die der Täter das Bemühen des Vortäters um die Veräußerung bemakelter Sachen fördert (RGSt 57, 73, 75; BGHSt 2, 135; 10, 1 [BGH 24.10.1956 - 2 StR 402/56]; BGH LM Nr. 19 zu § 259 StGB).
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51

    Rechtsmittel

    Diese ständige Rechtsprechung verstand unter dem Ankaufen und Ansichbringen im Sinne des § 259 StGB die Erlangung der eigenen Verfügungsgewalt (durch abgeleiteten Erwerb), und zwar in dem Sinne, dass der Erwerber den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen (vgl RGSt 55, 220; 56, 335; 57, 73; 64, 21).
  • BGH, 06.06.1955 - 3 StR 124/55

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der Hilfeleistung beim Verkauf von 7-8 Stücken des Diebesgutes durch ihren Ehemann hält die Strafkammer Hehlerei durch Mitwirken beim Absatz mit Recht für gegeben, da hierzu jedes Zusammenwirken mit dem Verkäufer bei der wirtschaftlichen Verwertung der gestohlenen Sache genügt (RGSt 57, 73 [75]; 69, 200 [201]).
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